Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma inotec.digital GmbH
- Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der inotec.digital GmbH (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Käufer“) und ihren Vertragspartnern.
1.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn die inotec.digital GmbH diese schriftlich bestätigt.
- Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote der inotec.digital GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Lieferung der Ware zustande.
2.2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten werden mit der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.
2.3. Planungs- und Zeichnungsunterlagen bleiben alleiniges Eigentum der inotec.digital GmbH. Der Kunde ist erst nach schriftlicher Genehmigung durch inotec.digital GmbH berechtigt, diese Unterlagen selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.
- Preise
3.1. Soweit nicht anders angegeben, sind die in den Angeboten der inotec.digital GmbH enthaltenen Preise verbindlich, ausgenommen Druckfehler, Irrtümer und Kursschwankungen.
3.2. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der inotec.digital GmbH genannten Preise, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, EXW einschließlich normaler Verpackung.
3.3. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Liefer- und Leistungszeit
4.1. Die zwischen der inotec.digital GmbH und dem Kunden einvernehmlich vereinbarten Termine und Fristen werden erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß gelieferten Waren und/oder erbrachten Leistungen anzunehmen bzw. abzunehmen. Ein Rückgaberecht für Lieferungen und/oder Leistungen besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
4.3.Vorzeitige Lieferungen sowie Teillieferungen sind zulässig, sofern der Kunde dem ausdrücklich zustimmt.
4.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen, die auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse zurückzuführen sind, die die Lieferung durch die inotec.digital GmbH erheblich erschweren oder unmöglich machen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Transportengpässe, behördliche Anordnungen sowie vergleichbare Umstände), hat die inotec.digital GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt ebenso, wenn diese Umstände bei Lieferanten oder Unterlieferanten der inotec.digital GmbH eintreten. In diesen Fällen ist die inotec.digital GmbH berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder – hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils – ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Dauert die Behinderung länger als drei (3) Monate, ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
- Sofern die inotec.digital GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, besteht kein Anspruch des Kunden auf Verzugsentschädigung, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit seitens der inotec.digital GmbH oder es wurde ausdrücklich und schriftlich eine Verzugsentschädigung vereinbart.
- Verzögert sich die Lieferung oder Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen, ist die inotec.digital GmbH berechtigt, dem Kunden zusätzlich entstehende Kosten, insbesondere für Zwischenlagerung, Zwischenfinanzierung oder sonstige Zusatzkosten, in Rechnung zu stellen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
- Gefahrenübergang
5.1. Die inotec.digital GmbH liefert standardmäßig gemäß Incoterms® 2020 EXW (Ex Works – Ab Werk). In besonderen Fällen kann dem Kunden auf Anfrage eine alternative Versandart angeboten werden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden oder an die beauftragte Transportperson über, auch wenn eine Installation oder Montage beim Kunden vereinbart wurde.
- Gewährleistung
6.1. Der Hersteller gewährleistet, dass die gelieferten Geräte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang, es sei denn, es gelten abweichende gesetzliche Verjährungsfristen.
6.2. Die Gewährleistung und Haftung richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers der Waren. Eine Haftung für Mängel des Kaufgegenstandes wird nur insoweit übernommen, als der Hersteller oder Lieferant Ersatz leistet.
6.3. Die Gewährleistung entfällt, wenn Installations-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers nicht befolgt werden, Änderungen an den Produkten vorgenommen werden, eigenmächtige Eingriffe oder Reparaturversuche erfolgen oder Teile oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
6.4. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Lieferung, schriftlich der inotec.digital GmbH mitzuteilen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Im Falle einer Mängelmitteilung ist der Kunde verpflichtet, entweder:
a) Das schadhafte Teil bzw. Gerät auf eigene Kosten an den Hersteller oder die inotec.digital GmbH zu senden, oder
b) Das schadhafte Teil bzw. Gerät bereitzuhalten und durch einen Servicetechniker der inotec.digital GmbH oder des Herstellers reparieren zu lassen. Sollte der Kunde verlangen, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, ist er verpflichtet, die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu den Standardsätzen von inotec.digital GmbH oder des jeweiligen Herstellers zu tragen. - Schlägt die Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Eine Haftung für normale Abnutzung oder Beschädigungen durch unsachgemäße Handhabung ist ausgeschlossen.
- Sollten Reparaturarbeiten durch die inotec.digital GmbH Bestandteil eines Vertrages sein, werden diese nach bestem Wissen und Gewissen fachgerecht ausgeführt.
- Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
- Die vorstehenden Regelungen stellen die abschließende Gewährleistung für die Produkte dar und schließen weitere Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
- Gewährleistung bei Miete: Im Falle der Vermietung ist die inotec.digital GmbH zum Schadenersatz nur verpflichtet, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Übrigen ist die inotec.digital GmbH nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Das Recht des Mieters, den Mietvertrag gemäß § 542 BGB fristlos zu kündigen, ist ausgeschlossen. Stattdessen gewährt inotec.digital GmbH dem Mieter das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die inotec.digital GmbH unmöglich, verweigert oder unangemessen verzögert, so lebt das Recht des Mieters auf fristlose Kündigung auf.
- Im Falle einer Mängelmitteilung ist der Kunde verpflichtet, entweder:
- Eigentumsvorbehalt
7.1. inotec.digital GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren und Leistungen (im Folgenden „Vorbehaltsware“ genannt) vor, bis alle Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung vollständig beglichen sind.
7.2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen der inotec.digital GmbH.
7.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und weiterzuveräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind jedoch unzulässig.
7.4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Maßnahmen, hat der Kunde die inotec.digital GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, auf das Eigentum der inotec.digital GmbH hinzuweisen und sie in der Durchsetzung ihres Anspruchs zu unterstützen.
7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die inotec.digital GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder Abtretungen der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme der Ware sowie in der Pfändung durch die inotec.digital GmbH liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
- Zahlungen
8.1. Alle Zahlungen sind ohne jeglichen Abzug innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsdatum frei an die inotec.digital GmbH zu leisten, sofern keine abweichende schriftliche Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
8.2. Die inotec.digital GmbH behält sich vor, Zahlungssicherheiten und/oder Vorauszahlungen vom Kunden zu verlangen.
8.3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur hinsichtlich Forderungen geltend machen, die aus demselben Vertrag wie die jeweilige Gegenforderung von inotec.digital GmbH stammen.
8.4. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, behält sich die inotec.digital GmbH vor, unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, jährliche Verzugszinsen in Höhe von vier (4) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
- Rücksendungen
9.1. Rücksendungen werden nur vorbehaltlich einer Prüfung durch die inotec.digital GmbH angenommen. Rücksendungen von defekter Ware oder für Reparaturen müssen, sofern nicht anders vereinbart, frei Haus an die inotec.digital GmbH, Zollweg 16, Viersen, Deutschland, oder an den Hersteller erfolgen.
9.2. Rücksendungen werden nur dann bearbeitet, wenn ein Rücksendungsbegleitschein beigefügt ist, auf dem die RMA-Nummer und die Kunden-Nummer angegeben sind.
9.3. Der Kunde erhält den Rücksendungsbegleitschein und die RMA-Nummer auf schriftliche oder telefonische Anforderung bei der inotec.digital GmbH unter der Telefonnummer +49 176 75897933 oder per E-Mail an info@inotec.digital.
9.4. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer stellt keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden dar.
- Pflichten des Kunden bei Teststellung und Miete
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die gemieteten Geräte oder Gegenstände pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich der inotec.digital GmbH anzuzeigen.
10.2. Eine Versicherung der gemieteten Geräte oder Gegenstände zugunsten des Kunden erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag mit der inotec.digital GmbH vereinbart wurde.
10.3. Der Kunde haftet für Schäden und Verluste, sofern er diese zu vertreten hat. Er ist verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten zu tragen. Bis zum vollständigen Eingang der Ersatzleistung bleibt der vereinbarte Mietzins weiterhin geschuldet. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf Schäden und Verluste während der Aufbauphase sowie bis zum Abschluss der Demontage der Mietsache.
10.4. Der Mietzins ist für den Zeitraum von der Versendung der Mietsache aus dem Lager bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an das Lager der inotec.digital GmbH geschuldet.
10.5. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, ist die inotec.digital GmbH berechtigt, bis zur Rückgabe der Mietsache eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen, unbeschadet etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche.
- Konstruktionsänderungen
Die inotec.digital GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen an ihren Produkten vorzunehmen. Eine Verpflichtung, bereits ausgelieferte Geräte nachträglich entsprechend anzupassen oder umzurüsten, besteht jedoch nicht.
- Geheimhaltung
12.1. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
12.2. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, sind sämtliche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils betroffenen Partei zulässig.
- Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aufgrund Unmöglichkeit der Leistung, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der inotec.digital GmbH als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der inotec.digital GmbH und dem Kunden gilt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG), des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes (EAG) sowie des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
14.2. Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der im jeweiligen Geschäftsfall schriftlich bekannt gegebene Ort.
14.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist, soweit gesetzlich zulässig und sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ausschließlich Krefeld.
- Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hier von der Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Allgemeine Einkaufsbedingungen der inotec.digital GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der inotec.digital GmbH (im Folgenden „Käufer“) und dem Lieferanten (im Folgenden „Verkäufer“) über den Kauf von Waren und Dienstleistungen abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Käufer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestellung des Käufers und die schriftliche Bestätigung des Verkäufers zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung, sofern nicht anders vereinbart.
4. Lieferung
4.1. Der Käufer behält sich das Recht vor, Bestellungen zu stornieren oder auszusetzen, wenn wesentliche Gründe vorliegen. Dies gilt insbesondere bei Lieferverzögerungen, Qualitätsmängeln oder wesentlichen wirtschaftlichen Veränderungen auf Seiten des Lieferanten.
4.2. Der Liefer- und Leistungsort ist der Sitz des Käufers, sofern im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich abweichend geregelt.
4.3. Der Verkäufer ist verpflichtet, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Bei Verzögerungen hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu informieren.
4.4. Bei verspäteter oder mangelhafter Lieferung behält sich der Käufer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.
5. Gewährleistung
5.1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von Mängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. 5.2. Die festgestellten Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen und sind vom Lieferanten auf eigene Kosten zu beheben.
5.3. Der Käufer hat das Recht, nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
6. Haftung
Der Verkäufer haftet für alle Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten entstehen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern.
8. Datenschutz
Der Verkäufer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben werden, vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Die allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers werden rechtskräftig, wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich widerspricht.
9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ausschließlich Krefeld, der Sitz des Käufers.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 01.01.2024