Allgemeine Geschäftsbedingungen

…der Firma inotec.digital GmbH

§1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der inotec.digital GmbH erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen inklusive der im Angebot zusätzlich aufgeführten Bedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die inotec.digital GmbH sie schriftlich bestätigt.
 
§2 Angebot und Vertragsabschluss.
1. Die Angebote der inotec.digital GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigungen oder durch tatsächliche Lieferung zustande.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten werden mit schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich.
3. Planungs- und Zeichnungsunterlagen bleiben Eigentum von inotec.digital GmbH. Nach schriftlicher Genehmigung durch inotec.digital GmbH ist der Kunde ist berechtigt, diese Unterlagen selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.
4. Nach schriftlicher Genehmigung durch den Kunden ist inotec.digital GmbH berechtigt Bildmaterial sowie Beschreibungen von beauftragten Projekten, Lieferungen und Arbeiten zu Werbezwecken zu nutzen.
 
§3 Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, sind die von der inotec.digital GmbH in ihren Angeboten enthaltenen Preise verbindlich, ausgenommen von Druckfehlern, Irrtümern und Kursschwankungen.
2. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der inotec.digital GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, EXW einschließlich normaler Verpackung.
3. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
 
§4 Liefer- und Leistungszeit
1. Die zwischen inotec.digital GmbH und Kunde einvernehmlich festgelegten Termine und Fristen werden mit schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
2. Die vertragsmäßigen Lieferungen und/oder Leistungen sind vom Kunden entgegenzunehmen bzw. abzunehmen. Ein kundenseitiges Rückgaberecht von Lieferungen und/oder Leistungen besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
3. Vorzeitige Lieferung sowie Teillieferungen sind zulässig, soweit der Kunde dem ausdrücklich zustimmt.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die inotec.digital GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (dazu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, usw.), auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten der inotec.digital GmbH eintreten, hat inotec.digital GmbH auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. inotec.digital GmbH ist berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag zurückzutreten.
6. Sofern inotec.digital GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer kein Anspruch auf Verzugsentschädigung, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von inotec.digital GmbH, oder es wurden ausdrücklich schriftliche Verzugsentschädigungen zwischen inotec.digital GmbH und dem Kunden vereinbart.
7. Verzögert sich die Liefer- und Leistungserbringung infolge von Umständen, die im Bereich des Kunden hegen, so ist inotec.digital GmbH berechtigt zusätzliche Nebenkosten, wie etwa für Zwischenlagerung, Zwischenfinanzierung oder sonstige Zusatzkosten in Rechnung zu stellen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
 
§5 Gefahrenübergang
1. inotec.digital GmbH bietet dem Kunden wahlweise diverse Transportarten an. Der Gefahrenübergang entspricht jeweils den Regelungen der gewählten Transportart gemäß INCOTERMS 2020:
EXW – Ab Werk//Ex Works
FCA – Frei Frachtführer//Free Carrier
CPT – Frachtfrei//Carriage Paid To
CIP – Frachtfrei versichert//Carriage and Insurance Paid to
DAP – Geliefert benannter Ort//Delivered at Place
DPU – Geliefert benanter Ort entladen//Delivered at Place Unloaded
DDP – Geliefert verzollt//Delivered Duty Paid
FAS – Frei Längsseite Schiff//Free Alongside Ship
FOB – Frei an Bord//Free on Board
CFR – Kosten und Fracht//Cost and Freight
CIF – Kosten, Versicherung und Fracht//Cost, Insurance and Freight
 
§6 Gewährleistung
1. Der Hersteller gewährleistet, dass die Geräte frei von Fabrikation- und Materialmängeln sind, die der Gewährleistung entspricht. Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit nicht gesetzliche Regelungen abweichende Verjährungsfristen vorsehen.
2. Darüber hinaus gilt die Gewährleistung und Haftung in dem Umfang, in dem der jeweilige Hersteller der Waren Gewährleistung und Haftung übernimmt. Eine Haftung für Mängel des Kaufgegenstands wird insoweit übernommen, als von Seiten der Hersteller- oder Lieferwerke Ersatz geleistet wird.
3. Werden Installations-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten, eigenmächtige Eingriffe oder Reparaturversuche vorgenommen, Teile oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jeder Gewährleistungsanspruch.
4. Der Kunde muss inotec.digital GmbH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind inotec.digital GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
5. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass der Liefergegenstand mit Mängeln behaftet ist, ist der Kunde verpflichtet entweder,
a) das schadhafte Teil, bzw. Gerät, auf Kosten des Kunden an den Hersteller oder inotec.digital GmbH zu versenden
oder
b) das schadhafte Teil, bzw. Gerät, bereitzuhalten und durch einen Servicetechniker der inotec.digital GmbH oder des Geräteherstellers reparieren zu lassen. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollen, ist der Kunde verpflichtet die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu den Standardsätzen von inotec.digital GmbH oder des jeweiligen Herstellers zu bezahlen.
6. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
7. Eine Haftung für normale Abnutzung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.
8. Sollte die Durchführung von Reparaturarbeiten durch die inotec.digital GmbH Bestandteil eines Vertrages sein, so werden diese Reparaturarbeiten nach bestem Wissen und Gewissen fachgerecht ausgeführt.
9. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
10. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
11. Gewährleistung bei Miete: Im Falle der Vermietung ist inotec.digital GmbH zum Schadenersatz nur verpflichtet, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Im Übrigen ist inotec.digital GmbH zum Schadensersatz nicht verpflichtet. Das Recht des Mieters, den Mietvertrag gem. §542 fristlos zu kündigen, ist ausgeschlossen. inotec.digital GmbH gewährt dem Mieter stattdessen ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch inotec.digital GmbH unmöglich, verweigert oder unzumutbar verzögert, lebt das Recht zur fristlosen Kündigung durch den Mieter auf.
 
§7 Eigentumsvorbehalt
1. Die inotec.digital GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren und Leistungen (Vorbehaltsware) vor, solange nicht alle Forderungen aus dem jeweiligen Geschäft ausgeglichen sind.
2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderungen.
3. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von inotec.digital GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, sowie sie bei der Durchsetzung ihres Anspruches unterstützen.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (z.B. Zahlungsverzug) ist inotec.digital GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch inotec.digital GmbH liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
 
§8 Zahlungen
1. Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei an inotec.digital GmbH innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu leisten, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung schriftlich vereinbart wurde.
2. inotec.digital GmbH behält sich vor, Zahlungssicherheiten und/oder Vorauszahlungen zu verlangen.
3. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder bezüglich solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Forderungen zu, die aus demselben Vertrag wie die jeweilige Gegenforderung von inotec.digital GmbH herrühren.
4. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, behält sich inotec.digital GmbH, unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, die Geltendmachung von jährlichen Verzugszinsen in Höhe von vier (4) Prozentpunkten vor.
 
§9 Rücksendungen
1. Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen von Defektwaren und Reparaturen haben, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, an inotec.digital GmbH, Goethestraße 6, 52382 Niederzier, Deutschland oder den Hersteller frei Haus zu erfolgen.
2. Rücksendungen werden nur dann bearbeitet, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA- und die Kunden-Nummer angegeben sind.
3. Den Rücksendungsbegleitschein und die RMA-Nummer erhält der Kunde auf schriftliche oder telefonische Anforderung bei inotec.digital GmbH unter Telefon +49 176 75897933 oder per Email unter: info@inotec.digital.
4. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden.
 
§10 Pflichten des Kunden bei Teststellung und Miete.
1. Der Kunde hat die gemieteten Geräte oder Sachen pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden sofort anzuzeigen.
2. inotec.digital GmbH versichert die gemieteten Geräte oder Sachen zugunsten des Kunden nur, wenn dies mit inotec.digital GmbH laut Mietvertrag vereinbart wurde.
3. Für Schäden und Verluste haftet der Kunde, wenn er diese zu vertreten hat. Zu ersetzen sind Wiederbeschaffungskosten. Bis zum Eingang der Ersatzleistung ist der vereinbarte Mietzins zu zahlen. Die Haftung des Kunden bezieht sich auch auf Schäden und Verluste während der Aufbauzeit und bis zum Schluss der Demontage der Mietsache.
4. Der Mietzins wird für den Zeitraum von der Absendung der Mietsache aus dem Lager bis zur Rückgabe im ordnungsgemäßen Zustand an das Lager inotec.digital GmbH geschuldet.
5. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist inotec.digital GmbH unabhängig von weiteren Schadenersatzansprüchen berechtigt, bis zur Herausgabe der Mietsachen den Mietzins als Nutzungsentschädigung zu beanspruchen.
 
§11 Konstruktionsänderungen
1. inotec.digital GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten Geräten nachträglich vorzunehmen.
 
§12 Geheimhaltung
1. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen personalbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Falls nicht schriftlich anders vereinbart, gelten alle im Zusammenhang mit dem jeweiligen Geschäft erhaltenen Informationen als vertraulich und dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis weitergegeben werden.
 
§13 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen inotec.digital GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder fahrlässiges Handeln vorliegt.
 
§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt, insofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetztes. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort aller Lieferungen und Leistungen, einschließlich Zahlungen, ist im jeweiligen Geschäft schriftlich bekannt gegeben.
2. Soweit gesetzlich zulässig und nicht anders schriftlich vereinbart ist Düren ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
 
§15 Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hier von der Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
 
Stand 05.01.2024